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   OLG Hamm, 15.01.1997 - 20 U 144/96   

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https://dejure.org/1997,3311
OLG Hamm, 15.01.1997 - 20 U 144/96 (https://dejure.org/1997,3311)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.01.1997 - 20 U 144/96 (https://dejure.org/1997,3311)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Januar 1997 - 20 U 144/96 (https://dejure.org/1997,3311)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung der Versicherungssummen aus zwei Unfallzusatzversicherungen; Annahme einer für das Unfallgeschehen ursächlichen Bewusstseinsstörung infolge Alkoholgenusses; Absolute Fahruntüchtigkeit bei Kraftfahrern ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille; ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 2
    Darlegungslast bei Behauptung einer nicht ordnungsgemäßen Blutentnahme L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 88 § 2
    Begriff der Bewußtseinsstörung in der Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1389
  • zfs 1997, 264
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.1997 - 20 U 144/96
    Eine leistungsausschließende Bewußtseinsstörung im Sinne der genannten Bestimmung ist ohne die Möglichkeit des Gegenbeweises bei absoluter Fahruntüchtigkeit anzunehmen (BGH VersR 90, 1177).

    Absolute Fahruntüchtigkeit ist bei Kraftfahrern mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 1, 1 Promille zu bejahen (BGH NJW 1990, 2393).

  • OLG Hamm, 16.12.1994 - 20 U 95/94

    Blutalkoholbestimmung; Bundesgesundheitsamt; Einzelanalyse; Mitursächlichkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.1997 - 20 U 144/96
    Der Senat hat das für sachgerecht gehalten (r+s 1995, 238), da der Versicherer anders als die Staatsanwaltschaft eigene Ermittlungen und Feststellungen zur Höhe der Blutalkoholkonzentration nicht anstellen kann, sondern auf die Feststellung im Strafverfahren angewiesen ist.
  • OLG Nürnberg, 21.06.1993 - 8 W 1632/93

    Beweislast des Versicherers bezüglich einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.1997 - 20 U 144/96
    Schließlich wird noch einmal bestritten, daß die Blutalkoholkonzentration ordnungsgemäß ermittelt sei; bislang sei jedenfalls nicht erkennbar, daß die durchgeführte Untersuchung den Anforderungen von OLG Nürnberg, VersR 1994, 167 genüge.
  • OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 45/16

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei alkoholbedingter Bewusstseinsstörung

    Sind allerdings eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit und damit eine Bewusstseinsstörung des Versicherten festgestellt, spricht der Beweis des ersten Anscheins für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Fahruntüchtigkeit und Unfall (BGH, Urt. v. 30.10.1985 - IVa ZR 10/84 - VersR 1986, 141; Senat, Urt. v. 21.1.2009 - 5 U 249/08 - VersR 2009, 1109; Senat, Urt. v. 12.09.2001 - 5 U 19/01 - zfs 2002, 32; OLG Köln, VersR 2013, 1166; OLG Düsseldorf, r+s 2000, 445; OLG Hamm, zfs 1997, 264; Rixecker in: Langheid/Rixecker, VVG, 5. Aufl. 2016, § 178 Rdn. 17; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Nr. 5 AUB 2010, Rdn. 15).

    Selbst wenn insbesondere in den Fällen der relativen Fahruntüchtigkeit, bei der über die Alkoholisierung hinaus zusätzliche alkoholbedingte Fahrfehler festgestellt werden müssen, zu schnelles Fahren als solches im Allgemeinen als noch nicht hinreichend alkoholtypisch angesehen wird (vgl. BGH, Urt. v. 03.04.1985 - IVa ZR 111/83 - VersR 1985, 779; OLG Naumburg, VersR 2005, 1573; OLG Celle, VersR 1997, 820; OLG Hamm, zfs 1997, 264; Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, AUB 2010 Ziff. 5 Rdn. 18), sprechen die Umstände des Streitfalls, in dem die Alkoholisierung einen Grad erreicht hatte, bei dem anerkanntermaßen kein Kraftfahrzeugführer den Anforderungen des Straßenverkehrs mehr gewachsen ist, für die Richtigkeit der landgerichtlichen Wertung.

    Wäre der Kläger weniger alkoholisiert gewesen, liegt nahe, dass er sich, der Vernunft folgend, dazu entschieden hätte, seine Ausgangsgeschwindigkeit zu reduzieren, um auf etwaige Unachtsamkeiten der auf die Autobahn aufgefahrenen Fahrzeugführer noch adäquat reagieren zu können (vgl. OLG Düsseldorf, r+s 2000, 445; zur Beibehaltung eines überhöhten Tempos trotz sich anbahnender Gefahren auch OLG Koblenz, zfs 2002, 31; OLG Hamm, zfs 1997, 264: Ursächlichkeit des Alkoholgenusses liege bei Nichtbeachtung zusätzlicher Gefahrenmomente nahe).

  • OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 5 U 92/21

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei Falschangaben in Schadensanzeige

    Gegen die Annahme eines alkoholtypischen Fahrfehlers spricht unter diesen Umständen auch nicht, dass - worauf die Klägerin abstellen will - zu schnelles Fahren als solches im allgemeinen als noch nicht hinreichend alkoholtypisch angesehen wird (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 1985 - IVa ZR 111/83, VersR 1985, 779; OLG Naumburg, VersR 2005, 1573; OLG Celle, VersR 1997, 820; OLG Hamm, ZfS 1997, 264; Knappmann, in: Prölss/Martin, a.a.O., Ziff. 5 AUB 2014 Rn. 20).
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